Warum wir kein Blatt
vor den Mund nehmen müssen.
Die in den IMECA® decontron Anlagen eingesetzte Membranzellenelektrolyse zur Erzeugung eines Hypochlorit - haltigen Produktes (Annolyte®) entspricht den Vorgaben der TrinkwV 2001, den Anforderungen des DVGW- Arbeitsblattes W 229 (Entwurf) und somit den a.a.R.d.T..
Bei der Planung, Herstellung, Inbetriebnahme und Wartung der IMECA® decontron Anlagen werden die genannten DVGW - Arbeitsblätter und weitere Gesetze, Normen und Richtlinien bezüglich der Wasseraufbereitung für „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ eingehalten.
Zur Zulassung:
Gemäß §11 der Trinkwasserverordnung 2001 dürfen zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch nur Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind.
Annolyte® (als Natriumhypochlorit) ist von der geforderten Reinheit bezüglich der nach TrinkwV 2001 geforderten Parameter nach DIN EN 901:1999. Dies wurde in einem unabhängigen Gutachten untersucht und bestätigt.
Das Gutachten stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Zur Biozid-Richtlinie 98/6/EG:
Die Biozid-Richtlinie 98/6/EG regelt die Vermarktung von Biozidprodukten. Solange es sich bei den Firmen, die den bioziden Wirkstoff herstellen, um Endverbraucher handelt, sind diese nicht von der Biozid-Richtlinie betroffen. Sie bringen kein Biozid-Produkt in den Verkehr. Es ergibt sich also für den Endverbraucher aus Sicht der Biozid-Richtlinie kein Unterschied, ob diese eine IMECA® Anlage (oder eine Chlordioxid Anlage) kaufen, leasen oder mieten.
Sie bringen unter keinem der Umstände ein Biozid-Produkt in den Verkehr.
Des weiteren gilt, wenn ein Wirkstoff ausschließlich als biozider Wirkstoff verwendet wird, und entweder in Anhang 1 der Richtlinie 98/8/EG gelistet ist oder sich in der Überprüfung befindet, ist er auch nicht unter REACH zu registrieren.
Annolyte® ist nach EG - Biozid Richtlinie unter den Listungsnummern N-30106 als Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich und unter N-30107 für die Trinkwasserdesinfektion gelistet.
Die rechtlichen Bestimmungen aus Deutschland sind original übertragbar auf Österreich.
